Voraussetzung für die erfolgreiche Reise sind vollständige Papiere! Zwar sind in den vergangenen Jahren die Bedingungen etwas vereinfacht worden (EG; vielfach Wegfall von Visumspflicht, bzw. vereinfachte Visa), doch auf einige Punkte gilt es nach wie vor zu achten. Wer möchte schon am Flughafen feststellen, dass sein Reisepass in zwei Wochen abläuft, er aber im Zielland einen noch drei Monate gültigen Pass benötigt?
Innerhalb der EU und für einige weitere Länder genügt der Personalausweis. Wer sich länger im EU-Ausland aufhalten will muss in der Regel trotzdem eine Aufenthaltserlaubnis beantragen, hat aber auch einen Rechtsanspruch darauf.
In anderen Ländern müssen Sie einen gültigen Reisepass mitführen und in vielen Fällen muss dieser dann auch noch mindestens drei oder gar sechs Monate lang gültig sein. Achten Sie daher auf Dauer der Gültigkeit Ihres Passes! Und die Neuausstellung bei Ihrem Einwohnermeldeamt kann schon mal sechs bis acht Wochen dauern. Bekommen Sie das zeitlich nicht mehr hin, müssen Sie wohl einen vorläufigen Reisepass beantragen, der dann aber nur ein Jahr gilt (und nicht viel weniger an Gebühren kostet). In begründeten Ausnahmefällen kann auch ein zweiter Reisepass beantragt werden. Das Gesetz sieht nämlich eine Ausnahme vor für den Fall, dass ein entsprechend triftiger Grund vorliegt, was ein entsprechend triftiger Grund ist, wird wohl von Amt zu Amt unterschiedlich gehandhabt. Wenn Sie beispielsweise so viele Visa beantragen müssen, dass Sie das zeitlich nicht mehr vor Ihrer Reise schaffen...
Informieren Sie sich rechtzeitig über
eventuelle Visumspflichten und damit verbundene Gebühren. Wenn Sie ein
Visum benötigen klären Sie bald ab welche Unterlagen Sie benötigen und wo Sie
das Visum beantragen können. In der Regel werden Sie das Visum beim Konsulat oder der Botschaft eines Landes beantragen, das kann in der
Regel postalisch geschehen. Sie können, abhängig vom Land, ein Visum auch in
den Nachbarländern, an der Grenze und am Flughafen erhalten.
Denken Sie daran genügend ‚normgerechte’ Passbilder mitzunehmen, falls Sie Visa und sonstige
Genehmigungen erst auf der Reise beantragen wollen. Beantragen Sie ein Visum
persönlich treten Sie am besten in guter und geordneter Kleidung (empfiehlt sich
generell im Umgang mit ausländischen Ämtern, usw., der ‚Wert’ der äußeren
Erscheinung ist im Ausland oft sehr viel höher als in Mitteleuropa) und höflich
aber sicher auf.
Notwendige Impfbescheinigungen wechseln je
nach derzeitiger Lage, informieren Sie sich vorher gründlich. Häufig wird in
Tropen und Subtropen eine Gelbfieberimpfung verlangt. Diese kann in
Deutschland nur durch bestimmte Gelbfieberimpfstellen verabreicht
werden. Eine Liste finden Sie auf der Seite des Tropeninstitutes München.
Der Schutz der gesetzlichen
Krankenversicherung ist im Ausland stark eingeschränkt. Er gilt aber in
Europa doch in einigen Ländern, natürlich auch innerhalb der EU, allerdings
nur für sechs Wochen. Daher sollten Sie sich bei Ihrer Krankenkasse
erkundigen und vergessen Sie nicht Ihren Auslandsreisekrankenschein vor
Ihrer Reise bei Ihrer Krankenkasse abzuholen. Trotzdem ist die Leistung oft nur
eingeschränkt, viele Ärzte akzeptieren keinen Krankenschein, dann müssen
Sie versuchen bei Ihrer Krankenkasse die entsprechenden Kosten erstattet zu
bekommen.
Wer privat Krankenversichert ist hat da
Vorteile, zwar muss er die Kosten auf jeden Fall vorstrecken, bekommt aber in
ganz Europa und auch (zeitlich befristet) weltweit ersetzt.
Zusätzlich lohnt sich der Abschluss einer Auslandsreisekrankenversicherung.
Das kostet nur wenige Euro im Jahr (um die 10,- €), und damit sind weltweite
reisen bis zu einer Dauer von 40 – 60 Tagen versichert. Zusätzlich werden Sie
im Notfall mit einem Privat-Jet in die Heimat zurückgeflogen.
Wer längere Zeit ins Ausland reist, sollte
eine Versicherung für eine längere Zeit abschließen, wie Sie von
verschiedenen privaten Krankenversicherungen angeboten werden. Eine Liste
verschiedener Anbieter erhalten Sie beim Verband
privater Krankenversicherer. In diesem Fall können Sie Geld sparen indem
Sie Ihre hiesige Krankenversicherung vorübergehend stilllegen, dann müssen Sie
nur geringere Anwartschaftsbeträge zahlen und wenn Sie zurückkommen,
können Sie Ihren alten Versicherungsschutz mit allen Rechten wiederaufleben
lassen.
Können Sie, je nach Ihrem Risikobewusstsein,
abschließen. Wenn Sie nur Flüge gebucht haben und sich im Urlaubsland selbst um
Unterkunft bemühen wollten, denken Sie daran, dass Sie je nach Flugtarif gegen
eine geringe Gebühr bis kurz vor dem Abflug umbuchen oder stornieren können. Ob sich solch eine Versicherung für Sie
lohnt, müssen Sie selbst nach Ihren Bedürfnissen bewerten.
Reisegepäckversicherungen lohnen sich nur bedingt, zudem ist die
Leistung zum Teil schon durch eine bestehende
Hausratversicherung abgedeckt. Es wird auch nicht der Neuwert ersetzt
und Sie sind in der Beweispflicht, heben Sie daher Belege teuerer
Gegenstände unbedingt auf.
Spezialversicherung bspw. für Ihre Fotoausrüstung ist bei
verschiedenen Anbietern möglich.
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Beachten Sie Fristen und Rechnungen die während Ihrer Reise fällig
werden. Bei fast allen Banken können Sie Überweisungen terminieren, d.h.
vorher für ein bestimmtes Datum bestimmen. Sollten Sie aufgrund einer Reise
eine Frist einer Behörde verpasst haben (z.B. Widerspruchsfrist des
Steuerbescheids) teilen Sie dies unverzüglich dort mit und beantragen Sie die
Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand.
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Je nach Reisedauer sparen Sie, wenn Sie Zeitungs- &
Zeitschriftenabonnements, Telefon, GEZ, Auto, Versicherungen, usw. kündigen
oder stilllegen.
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Sorgen Sie dafür das bei Ihnen zuhause nach ‚dem Rechten’ gesehen
wird, Post gelehrt wird und regelmäßig kontrolliert wird.
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Lassen Sie Ihre Adresse bei Freunden oder Verwandten zurück, oder
kontaktieren Sie diese regelmäßig.
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Erteilen Sie Vertrauenspersonen ggf. Vollmacht
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Verfassen Sie ein rechtlich einwandfreies Testament