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Voraussetzung für die erfolgreiche Reise sind vollständige Papiere! Zwar sind in den vergangenen Jahren die Bedingungen etwas vereinfacht worden (EG; vielfach Wegfall von Visumspflicht, bzw. vereinfachte Visa), doch auf einige Punkte gilt es nach wie vor zu achten. Wer möchte schon am Flughafen feststellen, dass sein Reisepass in zwei Wochen abläuft, er aber im Zielland einen noch drei Monate gültigen Pass benötigt?
Innerhalb der EU und für einige weitere Länder genügt der Personalausweis. Wer sich länger im EU-Ausland aufhalten will muss in der Regel trotzdem eine Aufenthaltserlaubnis beantragen, hat aber auch einen Rechtsanspruch darauf.
In anderen Ländern müssen Sie einen gültigen Reisepass mitführen und in vielen Fällen muss dieser dann auch noch mindestens drei oder gar sechs Monate lang gültig sein. Achten Sie daher auf Dauer der Gültigkeit Ihres Passes! Und die Neuausstellung bei Ihrem Einwohnermeldeamt kann schon mal sechs bis acht Wochen dauern. Bekommen Sie das zeitlich nicht mehr hin, müssen Sie wohl einen vorläufigen Reisepass beantragen, der dann aber nur ein Jahr gilt (und nicht viel weniger an Gebühren kostet). In begründeten Ausnahmefällen kann auch ein zweiter Reisepass beantragt werden. Das Gesetz sieht nämlich eine Ausnahme vor für den Fall, dass ein entsprechend triftiger Grund vorliegt, was ein entsprechend triftiger Grund ist, wird wohl von Amt zu Amt unterschiedlich gehandhabt. Wenn Sie beispielsweise so viele Visa beantragen müssen, dass Sie das zeitlich nicht mehr vor Ihrer Reise schaffen...
Informieren Sie sich rechtzeitig über eventuelle
Visumspflichten und damit verbundene Gebühren. Wenn Sie ein
Visum benötigen klären Sie bald ab welche Unterlagen Sie benötigen und wo Sie
das Visum beantragen können. In der Regel werden Sie das Visum beim Konsulat oder der Botschaft eines Landes beantragen, das kann in der Regel
postalisch geschehen. Sie können, abhängig vom Land, ein Visum auch in den Nachbarländern,
an der Grenze und am Flughafen erhalten.
Denken Sie daran genügend ‚normgerechte’ Passbilder mitzunehmen, falls Sie Visa und sonstige Genehmigungen
erst auf der Reise beantragen wollen. Beantragen Sie ein Visum persönlich treten
Sie am besten in guter und geordneter Kleidung (empfiehlt sich generell im Umgang
mit ausländischen Ämtern, usw., der ‚Wert’ der äußeren Erscheinung ist im Ausland
oft sehr viel höher als in Mitteleuropa) und höflich aber sicher auf.
Notwendige Impfbescheinigungen wechseln je nach
derzeitiger Lage, informieren Sie sich vorher gründlich. Häufig wird in Tropen
und Subtropen eine Gelbfieberimpfung verlangt. Diese kann in Deutschland
nur durch bestimmte Gelbfieberimpfstellen verabreicht werden. Eine Liste
finden Sie auf der Seite des Tropeninstitutes München.
Der Schutz der gesetzlichen Krankenversicherung
ist im Ausland stark eingeschränkt. Er gilt aber in Europa doch in einigen
Ländern, natürlich auch innerhalb der EU, allerdings nur für sechs Wochen.
Daher sollten Sie sich bei Ihrer Krankenkasse erkundigen und vergessen Sie nicht
Ihren Auslandsreisekrankenschein vor Ihrer Reise bei Ihrer Krankenkasse
abzuholen. Trotzdem ist die Leistung oft nur eingeschränkt, viele Ärzte akzeptieren
keinen Krankenschein, dann müssen Sie versuchen bei Ihrer Krankenkasse die
entsprechenden Kosten erstattet zu bekommen.
Wer privat Krankenversichert ist hat da Vorteile,
zwar muss er die Kosten auf jeden Fall vorstrecken, bekommt aber in ganz
Europa und auch (zeitlich befristet) weltweit ersetzt.
Zusätzlich lohnt sich der Abschluss einer Auslandsreisekrankenversicherung.
Das kostet nur wenige Euro im Jahr (um die 10,- €), und damit sind weltweite
reisen bis zu einer Dauer von 40 – 60 Tagen versichert. Zusätzlich werden Sie
im Notfall mit einem Privat-Jet in die Heimat zurückgeflogen.
Wer längere Zeit ins Ausland reist, sollte eine
Versicherung für eine längere Zeit abschließen, wie Sie von verschiedenen
privaten Krankenversicherungen angeboten werden. Eine Liste verschiedener Anbieter
erhalten Sie beim Verband privater Krankenversicherer.
In diesem Fall können Sie Geld sparen indem Sie Ihre hiesige Krankenversicherung
vorübergehend stilllegen, dann müssen Sie nur geringere Anwartschaftsbeträge
zahlen und wenn Sie zurückkommen, können Sie Ihren alten Versicherungsschutz
mit allen Rechten wiederaufleben lassen.
Können Sie, je nach Ihrem Risikobewusstsein,
abschließen. Wenn Sie nur Flüge gebucht haben und sich im Urlaubsland selbst
um Unterkunft bemühen wollten, denken Sie daran, dass Sie je nach Flugtarif
gegen eine geringe Gebühr bis kurz vor dem Abflug umbuchen oder stornieren können. Ob sich solch eine Versicherung für Sie
lohnt, müssen Sie selbst nach Ihren Bedürfnissen bewerten.
Reisegepäckversicherungen lohnen sich nur bedingt, zudem ist die Leistung
zum Teil schon durch eine bestehende Hausratversicherung
abgedeckt. Es wird auch nicht der Neuwert ersetzt und Sie sind in der Beweispflicht,
heben Sie daher Belege teuerer Gegenstände unbedingt auf.
Spezialversicherung bspw. für Ihre Fotoausrüstung ist bei
verschiedenen Anbietern möglich.
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Beachten Sie Fristen und Rechnungen die während Ihrer Reise fällig
werden. Bei fast allen Banken können Sie Überweisungen terminieren, d.h.
vorher für ein bestimmtes Datum bestimmen. Sollten Sie aufgrund einer Reise
eine Frist einer Behörde verpasst haben (z.B. Widerspruchsfrist des Steuerbescheids)
teilen Sie dies unverzüglich dort mit und beantragen Sie die Wiedereinsetzung
in den vorherigen Stand.
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Je nach Reisedauer sparen Sie, wenn Sie Zeitungs- & Zeitschriftenabonnements,
Telefon, GEZ, Auto, Versicherungen, usw. kündigen oder stilllegen.
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Sorgen Sie dafür das bei Ihnen zuhause nach ‚dem Rechten’ gesehen
wird, Post gelehrt wird und regelmäßig kontrolliert wird.
-
Lassen Sie Ihre Adresse bei Freunden oder Verwandten zurück, oder
kontaktieren Sie diese regelmäßig.
-
Erteilen Sie Vertrauenspersonen ggf. Vollmacht
- Verfassen Sie ein rechtlich einwandfreies Testament